

— Ratgeber Naturheilkunde
Lohnt sich eine Heilpraktiker Zusatzversicherung?
Naturheilkunde, Akupunktur oder Osteopathie können viel für Ihr Wohlbefinden tun. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Kosten aber meist nicht. Ob sich eine Zusatzversicherung für Sie lohnt, hängt davon ab, wie oft Sie solche Behandlungen nutzen.
Regelmäßige Behandlungen
Gezielte Naturheilverfahren
Sie gehen regelmäßig oder immer wieder zum Heilpraktiker.
Sie nutzen Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie oder andere Naturheilverfahren.
Erweiterte Vorsorge & Sehhilfen
Freie Behandlungsplanung
Sie möchten bei Sehhilfen, Arzneimitteln oder Vorsorge zusätzlich entlastet werden.
Sie möchten Behandlungen nach Bedarf wählen und dabei einen festen Anteil der Kosten erstattet bekommen.
Für wen sie sich eher nicht lohnt
Wenn Sie Heilpraktikerleistungen nur sehr selten nutzen oder eine Behandlung bereits geplant oder angeraten ist, ist der Nutzen meist geringer. Denken Sie auch an die Wartezeiten (3 Monate allgemein, 8 Monate für bestimmte Leistungen): Wer sich frühzeitig absichert, profitiert früher.


Rechenbeispiel (vereinfacht)
Angenommen, Sie gehen sechsmal im Jahr zum Heilpraktiker und jede Sitzung kostet 80 Euro. Das sind 480 Euro im Jahr. Liegen die abgerechneten Beträge im Rahmen der Mindestsätze der GebüH, erstattet CEB-plus davon 50 % (240 Euro), CEK-plus 80 % (384 Euro) – ohne jährliche Summenbegrenzung.
Beispielwerte ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Erstattet wird bis zu den Mindestsätzen der GebüH.
1. Wie viele Heilpraktiker-Sitzungen nutzen Sie pro Jahr?
2. Welche Kosten entstehen dabei ungefähr?
3. Welche Zusatzleistungen (Sehhilfen, Vorsorge) sind Ihnen wichtig?
4. Wie hoch ist der Beitrag im Verhältnis zur möglichen Erstattung?
5. Passen die Wartezeiten (3 bzw. 8 Monate) zu Ihrer Planung?
Häufige Fragen
Wann greift die Versicherung?
Werden alle Kosten erstattet?
Gilt die Versicherung auch für Osteopathie?
Die Versicherung leistet nach Ablauf der allgemeinen Wartezeit von 3 Monaten bzw. 8 Monaten für besondere Leistungen, sofern die Behandlung bei Vertragsschluss noch nicht angeraten oder begonnen wurde.
Je nach Tarif (z. B. CEB-plus mit 50 % oder CEK-plus mit 80 %) wird der prozentuale Anteil der erstattungsfähigen Kosten im Rahmen der GebüH-Mindestsätze übernommen.
Ja, Osteopathie wird im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) erstattet – in CEB-plus zu 50 %, in CEK-plus zu 80 % (ohne GKV-Vorleistung).
Lohnt sich die Zusatzversicherung für Sie?
Lassen Sie Ihren individuellen Bedarf sachlich und kostenfrei durchrechnen.
